Ihr Notar für Schenkungen und Übergaben im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

In den letzten Jahren ist es in Österreich einfacher geworden, Eigentum zu verschenken. Dennoch ist es nötig, Schenkungen ab gewissen Beträgen zu melden, eine juristische Absicherung ist oft sinnvoll. Ihr Notar Mag. Temm und sein Team informieren Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.


Schenkungsvertrag ja oder nein?

Ein Schenkungsvertrag ist kein Muss, jedoch empfiehlt sich dessen Erstellung in vielen Fällen. Festzuhalten ist beispielsweise die genaue Summe der Schenkung beziehungsweise eine Definition des verschenkten Eigentums sowie das Vorgehen, wenn der Schenkende selbst in finanzielle Not gerät. Sinnvoll ist es auch, zu überlegen, ob andere Familienmitglieder mitbedacht werden sollen.

 

Übergabe erfordert Gegenleistung

Im Gegensatz zur Schenkung erfolgt eine Übergabe gegen eine Ausgleichsleistung. Diese kann in der Versorgung des Übergebers bestehen, in weiterem, unentgeltlichen Wohnrecht und anderen Leistungen.

 

Bei der Übergabe gibt es viele Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne, wenn es um folgende Fragen geht:

  • Gestaltung des Übergabevertrags
  • Definition der Gegenleistung
  • pensionsrechtliche Aspekte und steuerliche Überlegungen

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin für Schenkungen und Übergaben im Notariat Temm in Pöllau im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.