Testamente und Verträge auf den Todesfall – Ihr Notar in [ciy] im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Mit Ihrem Testament oder klar formulierten Verträgen auf den Todesfall ersparen Sie Ihren Nachkommen lästige Erbstreitigkeiten. Ihr Notar im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld unterstützt Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtlich klar zu formulieren.


Testamente und Verlassenschaftsverhandlungen

Gerne beraten wir Sie zu allen nötigen Punkten, die ein in Österreich gültiges Testament ausmachen. Wir informieren Sie über gesetzliche Pflichtteile und stellen wesentliche Fragen, über die nachzudenken sich auszahlt. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament bei uns zu hinterlegen. Notar Mag. Temm übernimmt die Registrierung Ihres letzten Willens im Testamentsregister. Nach dem Tod eines Menschen wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren eröffnet. Mit dieser Tätigkeit sind Notare betraut.

 

Erbrecht – Änderungen mit 2017

Mit dem Jahr 2017 trat eine grundlegende Revision des Erbrechts in Österreich in Kraft.


Änderungen Erbrecht im Überblick:

  • Änderungen gesetzliches Erbrecht – Partner einer eingetragenen Partnerschaft wurden Ehegatten im Erbrecht gleichgestellt.
  • Pflichtteilsrecht – Neudefinition des Kreises der pflichtteilsberechtigten Personen sowie der Voraussetzungen für Minderung des Pflichtteils auf die Hälfte
  • EU-Erbrechtsverordnung – nötige Änderungen wie Behördenzuständigkeiten, anzuwendendes Recht und andere
    Gesetzliches Pflegevermächtnis – neu ist der Anspruch auf die Abgeltung der Pflege durch Angehörige.
  • Weitere Änderungen ergaben sich in Formvorschriften mit dem Ziel, die Fälschungssicherheit zu erhöhen.

 

Wir informieren Sie gerne näher und stehen Ihnen bei der Formulierung Ihres Testaments und dazugehörigern Verträgen zur Verfügung.

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