Erbrecht & Verlas­sen­schaft

Kompetenz — Erfahrung — Mensch­lichkeit

Warum ein Testament beim Notar erstellen?

Erben ist oft mit Emotionen und Unsicherheit verbunden. Wir helfen Ihnen, mit klaren Regelungen Streit zu vermeiden und rechts­sicher vorzu­sorgen – sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine struk­tu­rierte Verlas­sen­schafts­ab­wicklung. Als Notar für Testament in Pöllau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Nähe Graz) unter­stützen wir Sie bei der rechts­si­cheren Erstellung, indivi­du­ellen Gestaltung, Hinter­legung und Regis­trierung Ihres letzten Willens – auf Wunsch auch digital über ID Austria. So stellen wir sicher, dass Ihr Testament gültig ist, im zentralen Testa­ments­re­gister vermerkt wird und Ihre Erben im Ernstfall ohne Verzö­gerung handeln können.

FAQs zum Testament beim Notar

Thema-Spezi­fisch

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit wider­rufbare Verfügung. Ein Erbvertrag hingegen ist eine zweiseitige Verein­barung und kann nur mit Zustimmung aller Parteien geändert oder aufge­hoben werden.

Wir werden automa­tisch vom Gericht beauf­tragt, wenn der Sterbefall im örtlichen Sprengel eintritt. Als Gerichts­kom­missär führen wir die Verlas­sen­schafts­ab­handlung durch – inklusive Erban­tritt, Schul­den­prüfung, Erbschein und Grund­buchs­ein­tragung.

Eine letzt­willige Verfügung ist der Oberbe­griff für alle Regelungen, die jemand für den Todesfall trifft – etwa ein Testament oder ein Vermächtnis. Sie regelt, wer nach dem Tod welche Vermö­gens­werte erhält.

Ein eigen­hän­diges Testament muss vollständig eigen­händig geschrieben und unter­schrieben sein. Ein fremd­hän­diges Testament wird z. B. mit dem Computer geschrieben oder von jemand anderem verfasst und muss mit drei gleich­zeitig anwesenden Zeugen unter­zeichnet werden.

 

Fehlt ein Testament, tritt die gesetz­liche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass z. B. Ehepartner, Kinder oder einge­tragene Partner in einer gesetzlich geregelten Reihen­folge erben – unabhängig vom tatsäch­lichen Willen der verstor­benen Person.

Gesetz­liche Erben sind Personen, denen das Erbrecht laut Gesetz zusteht – etwa Ehepartner, Kinder, Eltern oder einge­tragene Partner. Ihre Rangfolge bestimmt sich nach dem öster­rei­chi­schen Erbrecht.

Ein wesent­licher Irrtum liegt vor, wenn die testie­rende Person z. B. über die recht­liche Wirkung oder über Tatsachen falsch infor­miert war. In solchen Fällen kann ein Testament angefochten oder als ungültig erklärt werden.

Ein notari­elles Testament wird vor einem Notar errichtet. Ein öffent­liches Testament ist rechts­sicher, da es profes­sionell aufge­setzt und automa­tisch im zentralen Testa­ments­re­gister regis­triert wird.

Eine Hinter­legung des Testa­ments ist nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen. Nur so ist sicher­ge­stellt, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich gefunden und beachtet wird.

Ein Testament kann bei uns im Notariat hinterlegt werden. Wir nehmen dann  auch die Regis­trierung im zentralen Testa­ments­re­gister der Öster­rei­chi­schen Notari­ats­kammer vor.

Ein Testament kann zwar eigen­händig verfasst werden, aber zur recht­lichen Absicherung empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar. Diese kennen die Vorgaben des öster­rei­chi­schen Rechts­an­walt­kam­mer­tages und können auch die Hinter­legung und Regis­trierung übernehmen.

Ja, Sie können auch Ihren einge­tra­genen Partner im Testament bedenken. Ohne Testament erbt dieser jedoch nur nach der gesetz­lichen Erbfolge, die je nach Situation begrenzt sein kann – ein Testament schafft hier klare Verhält­nisse.

Seit 2017 gelten neue Regelungen im öster­rei­chi­schen Erbrecht – etwa beim Pflichtteil, bei einge­tra­genen Partner­schaften und bei Pflege­leis­tungen durch Angehörige. Wir beraten Sie zu den aktuellen Vorgaben und deren Bedeutung für Ihr Testament.

Allgemein

Wir stehen Ihnen persönlich in unserem Notariat in Pöllau bei Hartberg zur Verfügung und betreuen Mandate in Graz, Wien bzw. öster­reichweit. Gerne ist auch eine Online-Beratung möglich.

Ja. Zusätzlich zu persön­lichen Terminen vor Ort bieten wir Online-Bespre­chungen an und ermög­lichen digitale Beurkun­dungen und Beglau­bi­gungen – so können Sie vieles bequem von Ihrem Homeoffice oder Arbeits­platz aus erledigen.

Termine können telefo­nisch unter +43 3335 22 41 0, per E‑Mail an notar@temm.at oder über unser Online-Formular auf der Website vereinbart werden. Einfache Beglau­bi­gungen sind oft auch kurzfristig möglich.

Bevor wir den Vertrag vorbe­reiten, infor­mieren wir Sie trans­parent über alle anfal­lenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine maßge­schnei­derte, unver­bind­liche Kosten­schätzung.

Ja. Wir als Notariat sind gesetzlich verpflichtet, unpar­teiisch zu handeln. Damit garan­tieren wir die faire und objektive Abwicklung Ihres Rechts­ge­schäfts.

Ja. Wir stellen beglau­bigte Kopien von bestehenden Urkunden, Ausweisen oder Zeugnissen her und versehen diese mit dem offizi­ellen Siegel des Notars.

Erbrecht in Öster­reich –
Testament, Pflichtteil & Verlas­sen­schaft richtig geregelt

Ein gültiges Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit – für Sie selbst und für Ihre Angehö­rigen. Als Notar Nähe Graz unter­stützen wir Sie bei der rechts­si­cheren Erstellung und Hinter­legung von Testa­menten sowie bei der Gestaltung von Erbver­trägen. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um den Pflichtteil, zu möglichen Erbver­zichten oder zur Erbschaft oder zur vermö­gen­über­tragung unter Lebenden – etwa durch eine recht­zeitig durch­dachte Übergabe.

Kommt es zum Todesfall, wickeln wir das Verlas­sen­schafts­ver­fahren als gerichtlich beauf­tragter Notar struk­tu­riert ab – inklusive Erban­tritts­er­klärung, Pflicht­teils­be­rechnung, Einant­wor­tungs­be­schluss und Grund­buch­s­an­ge­le­gen­heiten. Auch bei inter­na­tio­nalen Erbfällen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Verläss­lichkeit zur Seite.

Sie suchen nach einem Notariat für ein Testament im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, möchten Ihren Pflichtteil regeln lassen, oder benötigen Hilfe bei einer Verlas­sen­schafts­ab­wicklung? Wir begleiten Sie mit Sorgfalt – persönlich oder online, vertraulich und verlässlich.

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Ob Sie vorsorgen oder abwickeln müssen – wir sind Ihr kompe­tenter Ansprech­partner rund ums Erben. Wir beraten Sie persönlich in unserem Notariat in Pöllau bei Hartberg, Graz oder auf Wunsch auch online.
Standort

Märzgasse 127, 8225 Pöllau, Öster­reich

Öffnungs­zeiten

Mo — Do: 8 Uhr — 17 Uhr
Fr: 8 Uhr — 16 Uhr