Erbrecht & Verlassenschaft
Warum ein Testament beim Notar erstellen?
Erben ist oft mit Emotionen und Unsicherheit verbunden. Wir helfen Ihnen, mit klaren Regelungen Streit zu vermeiden und rechtssicher vorzusorgen – sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine strukturierte Verlassenschaftsabwicklung. Als Notar für Testament in Pöllau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Nähe Graz) unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung, individuellen Gestaltung, Hinterlegung und Registrierung Ihres letzten Willens – auf Wunsch auch digital über ID Austria. So stellen wir sicher, dass Ihr Testament gültig ist, im zentralen Testamentsregister vermerkt wird und Ihre Erben im Ernstfall ohne Verzögerung handeln können.
Unsere Leistung: Testamentserstellung & Hinterlegung
- Errichtung und Gestaltung von Testamenten
- Erstellung und Beurkundung von Erbverträgen
- Pflichtteilsregelungen, Pflichtteilsverzichte
- Hinterlegung im Testamentsregister
- Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen (gerichtskommissärlich)
- Erbauseinandersetzungen und Erbteilübertragungen
- Beratung bei internationalen Erbfällen
FAQs zum Testament beim Notar
Thema-Spezifisch
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare Verfügung. Ein Erbvertrag hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung und kann nur mit Zustimmung aller Parteien geändert oder aufgehoben werden.
Wann wird der Notar bei einem Todesfall tätig?
Wir werden automatisch vom Gericht beauftragt, wenn der Sterbefall im örtlichen Sprengel eintritt. Als Gerichtskommissär führen wir die Verlassenschaftsabhandlung durch – inklusive Erbantritt, Schuldenprüfung, Erbschein und Grundbuchseintragung.
Was versteht man unter einer letztwilligen Verfügung?
Eine letztwillige Verfügung ist der Oberbegriff für alle Regelungen, die jemand für den Todesfall trifft – etwa ein Testament oder ein Vermächtnis. Sie regelt, wer nach dem Tod welche Vermögenswerte erhält.
Was ist der Unterschied zwischen einem eigenhändigen und einem fremdhändigen Testament?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein fremdhändiges Testament wird z. B. mit dem Computer geschrieben oder von jemand anderem verfasst und muss mit drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterzeichnet werden.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass z. B. Ehepartner, Kinder oder eingetragene Partner in einer gesetzlich geregelten Reihenfolge erben – unabhängig vom tatsächlichen Willen der verstorbenen Person.
Wer gilt nach österreichischem Recht als gesetzlicher Erbe?
Gesetzliche Erben sind Personen, denen das Erbrecht laut Gesetz zusteht – etwa Ehepartner, Kinder, Eltern oder eingetragene Partner. Ihre Rangfolge bestimmt sich nach dem österreichischen Erbrecht.
Wann liegt ein wesentlicher Irrtum im Testament vor?
Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn die testierende Person z. B. über die rechtliche Wirkung oder über Tatsachen falsch informiert war. In solchen Fällen kann ein Testament angefochten oder als ungültig erklärt werden.
Was ist ein notarielles bzw. öffentliches Testament?
Ein notarielles Testament wird vor einem Notar errichtet. Ein öffentliches Testament ist rechtssicher, da es professionell aufgesetzt und automatisch im zentralen Testamentsregister registriert wird.
Muss ich mein Testament hinterlegen lassen?
Eine Hinterlegung des Testaments ist nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen. Nur so ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich gefunden und beachtet wird.
Wo kann ich mein Testament hinterlegen und registrieren lassen?
Ein Testament kann bei uns im Notariat hinterlegt werden. Wir nehmen dann auch die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer vor.
Wer kann mir beim Verfassen eines Testaments helfen?
Ein Testament kann zwar eigenhändig verfasst werden, aber zur rechtlichen Absicherung empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar. Diese kennen die Vorgaben des österreichischen Rechtsanwaltkammertages und können auch die Hinterlegung und Registrierung übernehmen.
Kann ich mein Testament für meinen eingetragenen Partner verfassen?
Ja, Sie können auch Ihren eingetragenen Partner im Testament bedenken. Ohne Testament erbt dieser jedoch nur nach der gesetzlichen Erbfolge, die je nach Situation begrenzt sein kann – ein Testament schafft hier klare Verhältnisse.
Was hat sich mit der Erbrechtsreform 2017 geändert?
Seit 2017 gelten neue Regelungen im österreichischen Erbrecht – etwa beim Pflichtteil, bei eingetragenen Partnerschaften und bei Pflegeleistungen durch Angehörige. Wir beraten Sie zu den aktuellen Vorgaben und deren Bedeutung für Ihr Testament.
Allgemein
An welchen Orten bieten Sie Notarservice an?
Wir stehen Ihnen persönlich in unserem Notariat in Pöllau bei Hartberg zur Verfügung und betreuen Mandate in Graz, Wien bzw. österreichweit. Gerne ist auch eine Online-Beratung möglich.
Bieten Sie digitale Beurkundungen und Online-Beratung an?
Ja. Zusätzlich zu persönlichen Terminen vor Ort bieten wir Online-Besprechungen an und ermöglichen digitale Beurkundungen und Beglaubigungen – so können Sie vieles bequem von Ihrem Homeoffice oder Arbeitsplatz aus erledigen.
Wie gehe ich vor, um einen Termin auszumachen?
Termine können telefonisch unter +43 3335 22 41 0, per E‑Mail an notar@temm.at oder über unser Online-Formular auf der Website vereinbart werden. Einfache Beglaubigungen sind oft auch kurzfristig möglich.
Bekomme ich im Voraus eine Kostenprognose?
Bevor wir den Vertrag vorbereiten, informieren wir Sie transparent über alle anfallenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine maßgeschneiderte, unverbindliche Kostenschätzung.
Handelt der Notar neutral und unparteiisch?
Ja. Wir als Notariat sind gesetzlich verpflichtet, unparteiisch zu handeln. Damit garantieren wir die faire und objektive Abwicklung Ihres Rechtsgeschäfts.
Ist es möglich, beglaubigte Kopien meiner Dokumente zu bekommen?
Ja. Wir stellen beglaubigte Kopien von bestehenden Urkunden, Ausweisen oder Zeugnissen her und versehen diese mit dem offiziellen Siegel des Notars.
Erbrecht in Österreich –
Testament, Pflichtteil & Verlassenschaft richtig geregelt
Ein gültiges Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit – für Sie selbst und für Ihre Angehörigen. Als Notar Nähe Graz unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung und Hinterlegung von Testamenten sowie bei der Gestaltung von Erbverträgen. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um den Pflichtteil, zu möglichen Erbverzichten oder zur Erbschaft oder zur vermögenübertragung unter Lebenden – etwa durch eine rechtzeitig durchdachte Übergabe.
Kommt es zum Todesfall, wickeln wir das Verlassenschaftsverfahren als gerichtlich beauftragter Notar strukturiert ab – inklusive Erbantrittserklärung, Pflichtteilsberechnung, Einantwortungsbeschluss und Grundbuchsangelegenheiten. Auch bei internationalen Erbfällen stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Verlässlichkeit zur Seite.
Sie suchen nach einem Notariat für ein Testament im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, möchten Ihren Pflichtteil regeln lassen, oder benötigen Hilfe bei einer Verlassenschaftsabwicklung? Wir begleiten Sie mit Sorgfalt – persönlich oder online, vertraulich und verlässlich.
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Standort
Märzgasse 127,
Öffnungszeiten
Mo — Do: 8 Uhr — 17 Uhr
Fr: 8 Uhr — 16 Uhr