Schen­kungen & Übergaben

Kompetenz — Erfahrung — Mensch­lichkeit

Eine Schenkung oder Übergabe innerhalb der Familie kann Vermögen gezielt weiter­geben, Streit vermeiden und steuer­liche Vorteile sichern. Wir, vom Notariat Temm in Pöllau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld), beraten Sie zur rechts­si­cheren Gestaltung und sorgen für eine klare vertrag­liche Regelung – egal ob es um Immobilien, Geld oder Unter­neh­mens­an­teile geht.

Verein­baren Sie jetzt Ihr kosten­loses Erstge­spräch online oder im Notariat Temm in Pöllau.

Warum Schen­kungen und Übergaben notariell regeln?

Schen­kungen und Übergaben sind oft mit hohen Werten verbunden. Ohne klaren Vertrag kann es später zu Missver­ständ­nissen oder Konflikten kommen – etwa bei Pflicht­teils­an­sprüchen oder unklaren Eigen­tums­ver­hält­nissen. Wir erstellen indivi­duelle Verträge, sichern Ihre Rechte ab und sorgen für die ordnungs­gemäße Eintragung im Grundbuch oder Firmenbuch, wenn nötig.

Schen­kungen & Übergabe

Unsere Leistungen

Bei Übergaben geht es meist um Immobilien, die innerhalb der Familie weiter­ge­geben werden – z. B. von Eltern an Kinder. Anders als bei einer klassi­schen Schenkung werden bei der Übergabe oft Rechte wie Wohnrecht, Pflege­ver­ein­ba­rungen oder Nutzungs­rechte mit geregelt.

Wir beraten Sie zu:
  • Übergabe gegen Pflege
  • Übergabe mit Wohnrecht
  • Absicherung im Alter (z. B. Rückfor­de­rungs­rechte)
Wir erstellen rechts­si­chere Schen­kungs­ver­träge – z. B. für:
  • Immobilien wie Häuser, Wohnungen oder Grund­stücke
  • Geldbe­träge oder größere Vermö­gens­werte
  • Unter­neh­mens­an­teile innerhalb der Familie

Wir prüfen die steuer­lichen und pflicht­teils­recht­lichen Konse­quenzen und beraten Sie umfassend, damit die Schenkung auch langfristig Bestand hat.
Neben privaten Immobilien begleiten wir auch die Übergabe von Unter­nehmen – z. B. im Rahmen der Unter­neh­mens­nach­folge.

Dabei berück­sich­tigen wir:
  • Betriebs­fort­führung
  • Übergabe an Kinder oder Dritte
  • Steuer­liche Rahmen­be­din­gungen
  • Gesell­schafts­recht­liche Umstruk­tu­rie­rungen

Häufige Fragen

Thema-Spezi­fisch

Ab einem bestimmten Wert (derzeit € 15.000 innerhalb eines Jahres) besteht Melde­pflicht beim Finanzamt. Wir unter­stützen Sie bei der korrekten Meldung.

Ja, etwa durch ein Wohnrecht, eine Rückfor­de­rungs­klausel oder ein Belas­tungs- und Veräu­ße­rungs­verbot im Grundbuch.

Grund­sätzlich ja, aber bei Immobilien ist die Eintragung ins Grundbuch notwendig – und dafür braucht es eine notarielle oder gericht­liche Beurkundung.

Die Kosten hängen vom Wert des geschenkten Gegen­stands ab – bei Immobilien beispiels­weise vom Einheitswert oder Verkehrswert.

Es fallen in der Regel folgende Posten an:

  • Notari­ats­kosten für die Vertrags­er­stellung
  • Eintra­gungs­gebühr im Grundbuch
  • Gebühren für Beglau­bi­gungen
  • ggf. Baraus­lagen und Steuern (z. B. Grund­er­werb­steuer, Eintra­gungs­gebühr)

Wir infor­mieren Sie vorab trans­parent über alle anfal­lenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine indivi­duelle Kosten­schätzung.

Grund­sätzlich nur, wenn dies vertraglich vorge­sehen ist – z. B. durch eine Rückfor­de­rungs­klausel im Schen­kungs­vertrag. Typische Rückfor­de­rungs­gründe sind:

  • schwere Undank­barkeit
  • Nicht­er­füllung verein­barter Pflege­leis­tungen
  • wirtschaft­liche Not des Schen­kenden

Wir beraten Sie, welche Absiche­rungen im Einzelfall sinnvoll sind und rechtlich Bestand haben.

Die Melde­pflicht gilt öster­reichweit – unabhängig vom Wohnort. Bei Immobilien muss zusätzlich die Eintragung im Grundbuch erfolgen. Wir übernehmen alle notwen­digen Schritte für Sie.

Allgemein

Wir stehen Ihnen persönlich in unserem Notariat in Pöllau bei Hartberg zur Verfügung und betreuen Mandate in Graz, Wien bzw. öster­reichweit. Gerne ist auch eine Online-Beratung möglich.

Ja. Zusätzlich zu persön­lichen Terminen vor Ort bieten wir Online-Bespre­chungen an und ermög­lichen digitale Beurkun­dungen und Beglau­bi­gungen – so können Sie vieles bequem von Ihrem Homeoffice oder Arbeits­platz aus erledigen.

Termine können telefo­nisch unter +43 3335 22 41 0, per E‑Mail an notar@temm.at oder über unser Online-Formular auf der Website vereinbart werden. Einfache Beglau­bi­gungen sind oft auch kurzfristig möglich.

Bevor wir den Vertrag vorbe­reiten, infor­mieren wir Sie trans­parent über alle anfal­lenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine maßge­schnei­derte, unver­bind­liche Kosten­schätzung.

Ja. Wir als Notariat sind gesetzlich verpflichtet, unpar­teiisch zu handeln. Damit garan­tieren wir die faire und objektive Abwicklung Ihres Rechts­ge­schäfts.

Ja. Wir stellen beglau­bigte Kopien von bestehenden Urkunden, Ausweisen oder Zeugnissen her und versehen diese mit dem offizi­ellen Siegel des Notars.

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Sie möchten etwas weiter­geben, schenken oder sich absichern? Wir beraten Sie persönlich vor Ort oder online öster­reichweit – rechts­sicher, klar und mit Weitblick.
Standort

Märzgasse 127, 8225 Pöllau, Öster­reich

Öffnungs­zeiten

Mo — Do: 8 Uhr — 17 Uhr
Fr: 8 Uhr — 16 Uhr