Schenkungen & Übergaben
Eine Schenkung oder Übergabe innerhalb der Familie kann Vermögen gezielt weitergeben, Streit vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Wir, vom Notariat Temm in Pöllau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld), beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung und sorgen für eine klare vertragliche Regelung – egal ob es um Immobilien, Geld oder Unternehmensanteile geht.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch online oder im Notariat Temm in Pöllau.
Warum Schenkungen und Übergaben notariell regeln?
Schenkungen und Übergaben sind oft mit hohen Werten verbunden. Ohne klaren Vertrag kann es später zu Missverständnissen oder Konflikten kommen – etwa bei Pflichtteilsansprüchen oder unklaren Eigentumsverhältnissen. Wir erstellen individuelle Verträge, sichern Ihre Rechte ab und sorgen für die ordnungsgemäße Eintragung im Grundbuch oder Firmenbuch, wenn nötig.
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie zu:
- Übergabe gegen Pflege
- Übergabe mit Wohnrecht
- Absicherung im Alter (z. B. Rückforderungsrechte)
- Immobilien wie Häuser, Wohnungen oder Grundstücke
- Geldbeträge oder größere Vermögenswerte
- Unternehmensanteile innerhalb der Familie
Wir prüfen die steuerlichen und pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen und beraten Sie umfassend, damit die Schenkung auch langfristig Bestand hat.
Dabei berücksichtigen wir:
- Betriebsfortführung
- Übergabe an Kinder oder Dritte
- Steuerliche Rahmenbedingungen
- Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
Häufige Fragen
Thema-Spezifisch
Wann wird eine Schenkung meldepflichtig?
Ab einem bestimmten Wert (derzeit € 15.000 innerhalb eines Jahres) besteht Meldepflicht beim Finanzamt. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Meldung.
Kann ich mich bei einer Schenkung absichern?
Ja, etwa durch ein Wohnrecht, eine Rückforderungsklausel oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch.
Gilt eine Schenkung auch ohne Vertrag?
Grundsätzlich ja, aber bei Immobilien ist die Eintragung ins Grundbuch notwendig – und dafür braucht es eine notarielle oder gerichtliche Beurkundung.
Welche Kosten entstehen bei einer Schenkung beim Notar?
Die Kosten hängen vom Wert des geschenkten Gegenstands ab – bei Immobilien beispielsweise vom Einheitswert oder Verkehrswert.
Es fallen in der Regel folgende Posten an:
- Notariatskosten für die Vertragserstellung
- Eintragungsgebühr im Grundbuch
- Gebühren für Beglaubigungen
- ggf. Barauslagen und Steuern (z. B. Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr)
Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine individuelle Kostenschätzung.
Kann ich eine Schenkung an mein Kind zurückfordern?
Grundsätzlich nur, wenn dies vertraglich vorgesehen ist – z. B. durch eine Rückforderungsklausel im Schenkungsvertrag. Typische Rückforderungsgründe sind:
- schwere Undankbarkeit
- Nichterfüllung vereinbarter Pflegeleistungen
- wirtschaftliche Not des Schenkenden
Wir beraten Sie, welche Absicherungen im Einzelfall sinnvoll sind und rechtlich Bestand haben.
Muss ich eine Schenkung in Graz/Wien besonders melden oder registrieren?
Die Meldepflicht gilt österreichweit – unabhängig vom Wohnort. Bei Immobilien muss zusätzlich die Eintragung im Grundbuch erfolgen. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte für Sie.
Allgemein
An welchen Orten bieten Sie Notarservice an?
Wir stehen Ihnen persönlich in unserem Notariat in Pöllau bei Hartberg zur Verfügung und betreuen Mandate in Graz, Wien bzw. österreichweit. Gerne ist auch eine Online-Beratung möglich.
Bieten Sie digitale Beurkundungen und Online-Beratung an?
Ja. Zusätzlich zu persönlichen Terminen vor Ort bieten wir Online-Besprechungen an und ermöglichen digitale Beurkundungen und Beglaubigungen – so können Sie vieles bequem von Ihrem Homeoffice oder Arbeitsplatz aus erledigen.
Wie gehe ich vor, um einen Termin auszumachen?
Termine können telefonisch unter +43 3335 22 41 0, per E‑Mail an notar@temm.at oder über unser Online-Formular auf der Website vereinbart werden. Einfache Beglaubigungen sind oft auch kurzfristig möglich.
Bekomme ich im Voraus eine Kostenprognose?
Bevor wir den Vertrag vorbereiten, informieren wir Sie transparent über alle anfallenden Kosten und erstellen auf Wunsch eine maßgeschneiderte, unverbindliche Kostenschätzung.
Handelt der Notar neutral und unparteiisch?
Ja. Wir als Notariat sind gesetzlich verpflichtet, unparteiisch zu handeln. Damit garantieren wir die faire und objektive Abwicklung Ihres Rechtsgeschäfts.
Ist es möglich, beglaubigte Kopien meiner Dokumente zu bekommen?
Ja. Wir stellen beglaubigte Kopien von bestehenden Urkunden, Ausweisen oder Zeugnissen her und versehen diese mit dem offiziellen Siegel des Notars.
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Standort
Märzgasse 127,
Öffnungszeiten
Mo — Do: 8 Uhr — 17 Uhr
Fr: 8 Uhr — 16 Uhr